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   VG Berlin, 20.03.2012 - 61 K 4.12 PVL   

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VG Berlin, 20.03.2012 - 61 K 4.12 PVL (https://dejure.org/2012,10169)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.03.2012 - 61 K 4.12 PVL (https://dejure.org/2012,10169)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. März 2012 - 61 K 4.12 PVL (https://dejure.org/2012,10169)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 53.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu einer Einstellung durch

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.2012 - 61 K 4.12
    Die Eingruppierung als solche ist eine im Berliner Landesrecht "nicht ausdrücklich genannte Modalität der Einstellung" (so das Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. November 1995 - BVerwG 6 P 53.93 - PersR 1996, 155 [156]).

    Kommt es nicht zu einer Ernennung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses, sondern wird ein vorhandener Beamter eines anderen Dienstherrn in das Land Berlin versetzt, scheidet die Mitbestimmung gemäß § 88 Nr. 1 PersVG zu den ersten beiden Aspekten aus (vgl. zum ohnehin weitgehend der Mitbestimmung entzogenen ersten Aspekt das Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. November 1995 - BVerwG 6 P 53.93 - PersR 1996, 155 [155 f.]).

  • BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08

    Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16,

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.2012 - 61 K 4.12
    Das Bundesverwaltungsgericht erstreckte die mitbestimmungspflichtige Eingruppierung von Arbeitnehmern auf die in mehreren Tarifverträgen eingeführte Stufenzuordnung (Beschluss vom 13. Oktober 2009 - BVerwG 6 P 15.08 - PersV 2010, 142; Beschluss vom 7. März 2011 - BVerwG 6 P 15.10 - PersR 2011, 210; Beschluss vom 22. September 2011 - BVerwG 6 PB 15.11 - PersR 2011, 532).

    Es erkannte die Mitbestimmungsrelevanz in Fällen eines Normvollzugs der Dienststellenleitung ohne eigenen Gestaltungsspielraum an; die Aufgabe der Personalvertretung sei es mitzubeurteilen und sicherzustellen, dass die Rechtsanwendung möglichst zutreffend erfolge (a.a.O., PersV 2010, 142 [146]).

  • BVerwG, 22.09.2011 - 6 PB 15.11

    Deckung des Personalbedarfs; Mitbestimmung bei Eingruppierung; Mitbestimmung bei

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.2012 - 61 K 4.12
    Das Bundesverwaltungsgericht erstreckte die mitbestimmungspflichtige Eingruppierung von Arbeitnehmern auf die in mehreren Tarifverträgen eingeführte Stufenzuordnung (Beschluss vom 13. Oktober 2009 - BVerwG 6 P 15.08 - PersV 2010, 142; Beschluss vom 7. März 2011 - BVerwG 6 P 15.10 - PersR 2011, 210; Beschluss vom 22. September 2011 - BVerwG 6 PB 15.11 - PersR 2011, 532).

    Die Personalvertretung könne jedoch den Erlass derartiger abstrakt-genereller Regeln indirekt erzwingen (vgl. näher a.a.O., PersR 2011, 532 [533]).

  • BVerwG, 27.09.1993 - 6 P 4.93

    Personalvertretung - Versetzung - Verschlechterung dienstlicher

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.2012 - 61 K 4.12
    Stellt sich bei der Versetzung nicht die Frage der ersten Stufenfestsetzung, sind alle darauf bezogenen Verweigerungsgründe unbeachtlich im Sinne der Rechtsprechung zu § 79 PersVG (grundlegend Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. September 1993 - BVerwG 6 P 4.93 - BVerwGE 94, 178 [180]).
  • VG Berlin, 01.03.2012 - 7 K 307.11

    Wechsel eines Beamten in anderes Bundesland bei niedrigerem Gehalt

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.2012 - 61 K 4.12
    Das hat zur Folge, dass gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3 des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 - BeamtStG - die Versetzung eines Bundes- oder Landesbeamten in den Dienst eines anderen Landes eine urkundenpflichtige Ernennung notwendig machen kann, weil sich dessen Grundgehalt ändert (vgl. zu den Problemen dieser Neuregelung: Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 1. März 2012 - VG 7 K 307.11 [für Juris vorgesehen]; Summer, ZBR 2009, 188 ff.).
  • BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.2012 - 61 K 4.12
    Das Bundesverwaltungsgericht erstreckte die mitbestimmungspflichtige Eingruppierung von Arbeitnehmern auf die in mehreren Tarifverträgen eingeführte Stufenzuordnung (Beschluss vom 13. Oktober 2009 - BVerwG 6 P 15.08 - PersV 2010, 142; Beschluss vom 7. März 2011 - BVerwG 6 P 15.10 - PersR 2011, 210; Beschluss vom 22. September 2011 - BVerwG 6 PB 15.11 - PersR 2011, 532).
  • VG Berlin, 14.07.2016 - 26 K 179.14

    Berücksichtigung eines Studiums und einer nebenberuflichen Tätigkeit bei der

    Dies ergebe sich auch nicht aus dem von der Klägerin im Klageverfahren angeführten Beschluss des VG Berlin vom 20. März 2012 (VG 61 K 4.12 PVL).

    Sie hält die erstmalige Festsetzung von Erfahrungsstufen für mitbestimmungspflichtig und rügt die fehlende Beteiligung des Personalrats unter Bezugnahme auf den Beschluss des VG Berlin vom 20. März 2012 - VG 61 K 4.12 PVL.

    Die erstmalige Festsetzung der Erfahrungsstufen ist nach dem personalvertretungsrechtlichen Tatbestand der Einstellung (§ 88 Nr. 1 des Berliner Personalvertretungsgesetzes - PersVG -) mitbestimmungspflichtig (vgl. mit ausführlicher Begründung VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2016 - VG 5 K 99.14 - juris; vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 20. März 2012 - VG 61 K 4.12 PVL - juris), da dem Begriff der "Einstellung" bei Beamten in § 88 Nr. 1 PersVG kein engerer Bedeutungsgehalt als in § 87 Nr. 1 PersVG bei Arbeitnehmern zuzumessen ist.

    Deshalb ist die Mitbestimmung bei (gestaltenden) Ermessensentscheidungen des Dienstherrn auf Fälle beschränkt, in denen die Ermessensvorschriften durch abstrakt-generelle Regelungen zur Anrechnung förderlicher Berufstätigkeit ausgefüllt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2011 - BVerwG 6 P 15/10 - juris, Rn. 44f.; Beschluss vom 22. September 2011 - BVerwG 6 PB 15.11 - juris, Rn. 7f.; Beschluss vom 13. Oktober 2009 - BVerwG 6 P 15.08 - juris, Rn. 39f.; vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 20. März 2012, a. a. O., Rn. 20 m.w.N.).

  • VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 99.14

    Anerkennung weiterer Erfahrungszeiten und Neufestsetzung der Erfahrungsstufe

    Sie hält die erstmalige Festsetzung von Erfahrungsstufen für mitbestimmungspflichtig und rügt die fehlende Beteiligung des Personalrats unter Bezugnahme auf den Beschluss des VG Berlin vom 20. März 2012 - VG 61 K 4.12 PVL.

    Die erstmalige Festsetzung von Erfahrungsstufen ist nach dem personalvertretungsrechtlichen Tatbestand der Einstellung (§ 88 Nr. 1 des Berliner Personalvertretungsgesetz Berlin - PersVG -) mitbestimmungspflichtig (so auch VG Berlin, Beschluss vom 20. März 2012 - VG 61 K 4.12 PVL -, juris).

    Entscheidend ist letztlich, dass die Mitbestimmungstatbestände im Berliner Personalvertretungsgesetz im Wege der Auslegung an veränderte Verhältnisse und damit auch an Neuregelungen im Besoldungsrecht angepasst werden können und dass die erstmalige Stufenzuordnung hinreichende Mitbestimmungsrelevanz hat (so auch VG Berlin, Beschluss vom 20. März 2012, a.a.O. Rn. 20).

    Demgegenüber hat es die Mitbestimmung bei Ermessensentscheidungen des Arbeitgebers auf Fälle beschränkt, in denen die Ermessensvorschriften durch abstrakt-generelle Regelungen zur Anrechnung förderlicher Berufstätigkeit erlassen worden sind (vgl. zum Ganzen VG Berlin, Beschluss vom 20. März 2012 a. a. O. Rn. 20, mit entsprechenden Rechtsprechungsnachweisen).

  • VGH Hessen, 16.10.2014 - 21 A 99/14

    Mitbestimmung bei der Erstfestsetzung von Erfahrungsstufen im Beamtenbereich

    Die Eingruppierung als solche sei eine im Berliner Landesrecht nicht ausdrücklich genannte Modalität der Einstellung (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. März 2012 - 61 K 4.12 PVL - juris, Rdnrn. 11 ff.).
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